Registrierung für Erstsemester
Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Registrierung für Erstsemester.
Wichtige Informationen
Die Registrierung, auch "Anmeldung zum Bachelorprüfungsverfahren" bzw. "Anmeldung zum Masterprüfungsverfahren" genannt, ist nach der Einschreibung ein weiterer wichtiger, einmalig zu vollziehender formaler Schritt, der dazu dient, dass sich alle Erstsemesterstudierenden in der Prüfungsbehörde melden und dass daraufhin eine Prüfungsakte angelegt wird. Außerdem wird im Anschluss an diese Registrierung das Studienkonto für die elektronische Prüfungsanmeldung freigeschaltet. Bitte beachten: Ohne diese formale Registrierung werden Sie sich nicht zu den Prüfungen anmelden können!
Die Formulare "Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung / Masterprüfung für neu immatrikulierte Studierende" finden Sie in unserem Download-Bereich.
Registrierung: Wie melde ich mich an?
01.
Formular ausfüllen
Laden Sie sich das Formular zur Registrierung der Bachelor- oder Masterprüfung im Download-Bereich herunter. Füllen Sie es aus und unterschreiben es.
02.
Dokumente vorbereiten
Bitte fertigen Sie eine
beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (bei Bachelorregistrierung) oder Ihrer Bachelorabschlussdokumente (bei Masterregistrierung, nicht nötig für Bonner Bachelorabsolventen/innen) an.
03.
Antrag einreichen
Bitte übersenden Sie die Unterlagen für das Wintersemester bis spätestens 29.11.2024 (BA)/ 13.12.2024 (MA) per Briefpost an die folgende Adresse:
Universität Bonn
Philosophische Fakultät
Bachelor-/Master-Prüfungsausschuss
Am Hof 1
53113 Bonn
WICHTIG: Wir raten dazu, die vollständigen Unterlagen einzusenden, sobald Ihnen diese vorliegen. Ein gesondertes Anschreiben ist nicht erforderlich.
Per Email oder über das Kontaktformular zugesandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden, da die Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie in Papierform vorliegen muss. Beglaubigungen können Sie kostenfrei beim ASTA der Universität Bonn und in der jeweiligen Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (in Bonn: über Terminvereinbarung im Dienstleistungszentrum durch das Bürgeramt) vornehmen lassen. Ersatzweise können Sie die HZB auch alternativ in der Originalform im Prüfungsamt während der Sprechzeiten vorzeigen.
Bitte beachten Sie ferner, dass es keine Bestätigung der erfolgreichen Registrierung gibt und diese auch nicht im Transcript of Records ersichtlich ist. Wenn Sie jedoch Ihre Prüfungen erfolgreich anmelden können, wissen Sie, dass alles geklappt hat.
Besonderheiten für Fachwechsler*innen
Fachwechsler*innen im Bachelor müssen ebenfalls einen Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren für ihr neues Fach einreichen. Ein erneutes Vorlegen der Hochschulzulassungsberechtigung oder der Bachelorabschlussdokumente ist jedoch nicht nötig.
Kontakt
Unsere Telefonnummern und Sprechzeiten finden Sie im Bereich "Kontakt & Beratung".
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