Zweitschrift
Hier erfahren Sie, was Sie bei Verlust Ihrer Abschlussdokumente tun können
Vorgehensweise zum Erhalt einer Zweitschrift
Sollten Sie Ihre Urkunde oder Ihr Zeugnis verloren haben oder sollte dieses zerstört worden sein, so gibt es die Möglichkeit, bei Ihrem Prüfungsamt kostenpflichtig eine Zweitschrift zu beantragen. Ihre schriftliche Anfrage muss Folgendes enthalten:
- einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift inkl. der genauen Angabe, welches Dokument (z.B. Urkunde oder Zeugnis) die Zweitschrift umfassen soll,
- eine Kopie Ihres Personalausweises,
- eine Erklärung, dass (und aus welchem Grund) sich die genannten Dokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden
- ihre aktuelle Postanschrift.
Bitte reichen Sie Ihre Anfrage entweder über unser Kontaktformular oder auf dem Postweg ein. Die Anschrift lautet:
Universität Bonn
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Prüfungsamt
Maximilianstr. 22
53111 Bonn
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Zweitschrift im Normalfall bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen kann. Derzeit kommt es durch den Umzug des Zentralarchivs zu weitreichenderen Verzögerungen.
Wie viel kostet eine Zweitschrift?
Vor Ausstellung und Übersendung der Zweitschrift werden laut Abgabensatzung der Universität Bonn (§ 3 Abs. 6) Gebühren in Höhe von jeweils 20 € für die Urkunde und das Zeugnis fällig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
In welchen Fällen können KEINE Zweitschriften erstellt werden?
- Es können keine Zweitschriften für Vordiplome erstellt werden.
- Die Zweitschrift ersetzt ein verloren gegangenes oder zerstörtes Dokument. Es ist nicht möglich, mehr als eine Zweitschrift zeitgleich auszustellen (so wie Sie auch nur ein Zeugnis erhalten). Bitte beachten Sie, dass jeweils nur ein gültiges Exemplar im Umlauf im Rechtsverkehr sein darf. Sollten Sie also ein verloren geglaubtes Original doch noch wiederfinden, senden Sie uns bitte die Zweitschrift zurück.
- Sollten Sie Ihr Zeugnis noch vorliegen haben und z.B. im Zuge einer Bewerbung einen offiziellen Nachweis Ihres Abschlusses erbringen müssen, bemühen Sie sich bitte um eine beglaubigte Kopie. Diese können z.B. vom ASTA, von der Stadt, oder einem Notar ausgestellt werden. Das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät erstellt keine beglaubigten Kopien von Abschlussdokumenten.
Kontakt
Unsere Telefonnummern, Postanschrift und Sprechzeiten finden Sie im Bereich "Kontakt & Beratung"
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