Zweitschrift
Hier erfahren Sie, was Sie bei Verlust Ihrer Abschlussdokumente oder nach Änderung Ihres Vornamens und Geschlechtseintrags tun können
Vorgehensweise zum Erhalt einer Zweitschrift
Sollten Sie Ihre Urkunde oder Ihr Zeugnis verloren haben oder sollte dieses zerstört worden sein, so gibt es die Möglichkeit, bei Ihrem Prüfungsamt kostenpflichtig eine Zweitschrift zu beantragen. Ihre schriftliche Anfrage muss Folgendes enthalten:
- einen Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift inkl. der genauen Angabe, welches Dokument (z.B. Urkunde oder Zeugnis) die Zweitschrift umfassen soll,
- eine Kopie Ihres Personalausweises,
- eine Erklärung, dass (und aus welchem Grund) sich die genannten Dokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden
- ihre aktuelle Postanschrift.
Bitte reichen Sie Ihre Anfrage entweder über unser Kontaktformular1 oder auf dem Postweg ein. Die Anschrift lautet:
Universität Bonn
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Prüfungsamt
Poppelsdorfer Allee 31-33
53115 Bonn
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Zweitschrift im Normalfall bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen kann. Derzeit kommt es durch den Umzug des Zentralarchivs zu weitreichenderen Verzögerungen.
Wie viel kostet eine Zweitschrift?
Vor Ausstellung und Übersendung der Zweitschrift werden laut Abgabensatzung der Universität Bonn2 (§ 3 Abs. 6) Gebühren in Höhe von jeweils 20 € für die Urkunde und das Zeugnis fällig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit einer Zahlungsaufforderung.
In welchen Fällen können KEINE Zweitschriften erstellt werden?
- Es können keine Zweitschriften für Vordiplome erstellt werden.
- Die Zweitschrift ersetzt ein verloren gegangenes oder zerstörtes Dokument. Es ist nicht möglich, mehr als eine Zweitschrift zeitgleich auszustellen (so wie Sie auch nur ein Zeugnis erhalten). Bitte beachten Sie, dass jeweils nur ein gültiges Exemplar im Umlauf im Rechtsverkehr sein darf. Sollten Sie also ein verloren geglaubtes Original doch noch wiederfinden, senden Sie uns bitte die Zweitschrift zurück.
- Sollten Sie Ihr Zeugnis noch vorliegen haben und z.B. im Zuge einer Bewerbung einen offiziellen Nachweis Ihres Abschlusses erbringen müssen, bemühen Sie sich bitte um eine beglaubigte Kopie. Diese können z.B. von der Stadt oder einem Notar ausgestellt werden. Das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät erstellt keine beglaubigten Kopien von Abschlussdokumenten.
Neuaustellung nach Änderung Ihres Vornamens und Geschlechtseintrags
- die Neuausstellung ist kostenfrei.
- Eine Anpassung von Abschlussdokumenten im Rahmen des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag(SBGG), gültig ab dem 1. November 2024, kann erst nach Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister erfolgen. Bitte reichen Sie über unser Kontaktformular1 einen formlosen Antrag mit einem entsprechenden Nachweis ein. Dieser Nachweis ist in der Regel eine beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters. In dieser Urkunde, die immer das Standesamt des Geburtsortes ausstellt, ist sowohl die frühere, als auch die aktuelle Eintragung der Personenstandsdaten ersichtlich, sowie der Zeitpunkt der Änderung.
- Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung.
Kontakt
Unsere Telefonnummern, Postanschrift und Sprechzeiten finden Sie im Bereich "Kontakt & Beratung3"
Sie möchten uns über diese Webseite kontaktieren? Bitte benutzen Sie das Kontaktformular!
Links
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/kontakt/pruefungsamt
- https://www.uni-bonn.de/de/studium/medien-studium/medien-bewerbung-zulassung-und-einschreibung/medien-kosten/abgabensatzung-vom-18-12-2020.pdf
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/ansprechpartner