Endgültiges Nichtbestehen

Was passiert, wenn Sie dreimal durch eine Modulabschlussprüfung gefallen sind bzw. zweimal Ihre Abschlussarbeit nicht bestanden haben?

Gemäß Ihrer Prüfungsordnung gibt es für Modulabschlussprüfungen eine begrenzte Anzahl an Versuchen.

 

Was passiert, wenn ich eine Prüfung dreimal nicht bestanden habe und kein Corona-Freiversuch zum Tragen kommt?

Es kommt darauf an, ob es sich bei dem Modul um ein Pflichtmodul oder ein Wahlpflichtmodul handelt:

Wenn es sich bei der Prüfung um ein Pflichtmodul handelt, ergeht mit dem dritten Nichtbestehen ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen des Studiengangs. Sie werden für den Studiengang mit einer Rückmeldesperre belegt und können das Studium in dieser Form nicht mehr fortsetzen.

Wenn es sich bei der Prüfung um ein Wahlpflichtmodul handelt, besteht hingegen die Möglichkeit, durch das Belegen und Bestehen eines anderen Wahlpflichtmoduls die nicht bestandene Leistung zu kompensieren. Aber Vorsicht:

  • Diese Kompensation ist nur einmal möglich. Wenn Sie zwei Wahlpflichtmodule endgültig nicht bestanden haben, ergeht ein Bescheid über das endgültige Nichtbestehen des Studiengangs.
  • Im Kernfach Germanistik, Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft gibt es für bestimmte Wahlpflichtmodule eine Ausnahme: Das dreimalige Nichtbestehen eines Basismoduls hat den Verlust des Prüfungsanspruchs zur Folge. Dies führt nach Bestandskraft der entsprechenden Entscheidung des Prüfungsausschusses zur Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat. Die Basismodule werden in diesem Studiengang also wie Pflichtmodule behandelt.

Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Fachstudienberatung, um die möglichen Alternativen zu prüfen.

 

 

Welche Möglichkeiten habe ich (m)ein Studium an der Universität Bonn trotz endgültigem Nichtbestehen noch erfolgreich zu Ende zu bringen?

Eventuell besteht die Möglichkeit, dass Sie über das Studierendensekretariat einen Fachwechsel vornehmen.

Dies kann im Bachelor z.B. in der Weise geschehen, dass Sie das endgültig nicht bestandene Fach in einem anderen Studiengangmodell weiterstudieren und zu diesem Zweck die Fächerkombination wechseln (z.B. von einem Zwei-Fach-Studiengang zu einer Kern-/Begleitfachkombination). In einer neuen Kombination der bisherigen Fächer gelten unter Umständen andere Anforderungen, und das endgültig nicht bestandene Modul ist entweder nicht enthalten oder dort lediglich als Wahlpflichtmodul angesiedelt. Bitte bedenken Sie bei dieser Lösung, was ein Wechsel für Ihren anderen Teilstudiengang bedeuten würde. Eventuell verlieren Sie darin bereits erbrachte Leistungen oder müssen noch weitere Module hinzustudieren.

Wenn dieser Ansatz nicht zielführend ist, könnte alternativ ein Wechsel des Studienfachs eine Option sein, indem Sie statt des endgültig nicht bestandenen Teilstudiengangs einen komplett neuen Teilstudiengang wählen, der inhaltlich nichts mit ihrem ursprünglichen und leider endgültig nicht bestandenen Fach zu tun hat. Den bisherigen Teilstudiengang, in dem Sie nicht gescheitert sind, könnten Sie auf diese Art und Weise ohne Einschnitte fortführen.

In beiden Fällen gilt es im nächsten Schritt zu prüfen, ob Ihnen eventuell Leistungen angerechnet werden können. Beachten Sie, dass Leistungen nicht automatisch übertragen werden, sondern Sie aktiv einen Antrag auf Anrechnung stellen müssen. Bitte wenden Sie sich zwecks einer intensiven fachlichen Beratung an das für Sie zuständige Studiengangsmanagement.

 

Kann ich mit meiner bestehenden Fächerkombination einfach an eine andere Universität wechseln und mein Studium dort trotz des endgültigen Nichtbestehens in Bonn fortführen?

Dies ist leider nicht möglich. Das endgültige Nichtbestehen greift für die spezifische Studiengangskombination an allen staatlichen Universitäten in Deutschland. Sie können allerdings gegebenenfalls wie oben beschrieben mit einem Wechsel der Studiengangskombination (entweder der Fächer oder Kombination selbst) an der Universität Bonn oder einer anderen Universität weiter studieren.

 

Habe ich auch für meine Abschlussarbeit drei Versuche?

Die Prüfungsordnung sieht für die Bachelor- und die Masterarbeit nur je zwei Versuche vor (Ausnahme: durch die Corona-Freiversuchsregelung ergibt sich für Abschlussarbeiten, die im Zeitraum SS 20 bis WS 21/22 absolviert wurden, ein weiterer Versuch. Täuschungsversuche sind hiervon ausgenommen.).

 

Ich werde demnächst einen letzten Versuch antreten und habe Angst, nun endgültig nicht zu bestehen. Sollte ich das Studium nicht direkt abbrechen?

Bevor Sie sich gegen die Fortsetzung des Studiums entscheiden, empfiehlt sich unbedingt ein Austausch mit Ihrer Fachberatung. Auch die zentrale Studienberatung der Uni Bonn kann Ihnen im Falle von Schwierigkeiten und Studienzweifeln weiterhelfen.

Als Teil der Vorbereitung auf einen dritten Versuch empfiehlt sich auch ein Austausch mit Ihren bisherigen Prüfer*innen: woran ist es in den beiden vorangegangenen Versuchen gescheitert, wo können Sie in der Vorbereitung nun anders ansetzen? Sie können hierzu auch Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen beim Prüfungsamt beantragen, wenn die Prüfung nicht zu lange zurück liegt. Bitte lesen Sie dazu unsere Antwort auf die Frage „Wie kann ich Einsicht in meine Prüfungsunterlagen nehmen?“, die Sie in den FAQs finden.

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