Umschreibung in die neue Prüfungsordnung auf Antrag

Ein freiwilliger Wechsel der Prüfungsordnung birgt Chancen und Risiken

Bitte beachten: Ein freiwilliger Wechsel der Prüfungsordnung kommt nunmehr nur noch für diejenigen Ein-Fach Bachelor-Studierenden des Bachelor of Science Psychologie in Frage, die noch in der Psychologie-Prüfungsordnung von 2018 eingeschrieben sind. Für alle anderen Studierenden ist kein Wechsel in eine aktuellere Prüfungsordnung mehr möglich.   

Mit dem 31.03.2023 ist auch der letzte Zeitraum abgelaufen, innerhalb dessen Studierende in den Masterstudiengängen sowie in fast allen Bachelor(teil)studiengängen der Philosophischen Fakultät freiwillig von der Prüfungsordnung von 2013 in die Prüfungsordnung von 2018 wechseln konnten (bzw. von der Prüfungsordnung von 2013 in die Psychologie-Prüfungsordnung von 2018). Mittlerweile sind die Leistungen fast aller dieser Studierenden in die Prüfungsordnung von 2018 bzw. in die speziellen Psychologie-Prüfungsordnungen von 2018 bzw. von 2020 umgebucht worden (im Sommersemester 2023 findet lediglich noch die Umbuchung der Leistungen derjenigen Studierenden statt, die einen Verlängerungsantrag bis 31.03.2023 hatten stellen können und davon Gebrauch gemacht haben). 

Die Informationen auf dieser Seite sind für Sie als Studierende*n daher nur noch von Bedeutung, wenn Sie im Ein-Fach-Studiengang Bachelor of Science Psychologie nach Psychologie-Prüfungsordnung von 2018 studieren und über einen Wechsel in die Psychologie-Prüfungsordnung von 2020 nachdenken. Ein freiwilliger Wechsel ist noch bis 31.03.2024 möglich. Danach werden die Leistungen dieser Studierenden ohnehin von Amts wegen in die Psychologie-Prüfungsordnung von 2020 umgebucht. (Stand Mai 2023)

Vorzeitige freiwillige Umschreibungen in die BMPO 2018/ Psychologie-BMPO 2020*

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, wenn Sie sich freiwillig und aktiv in die aktuelle Prüfungsordnung 2018 der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn bzw. in die neue B.A. Psychologie Prüfungsordnung 2020 umschreiben lassen möchten. Bei weiteren Fragen konsultieren Sie bitte die Sektion unten auf dieser Seite „Häufig gestellte Fragen“.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Seite nur den freiwilligen Wechsel in eine aktuellere Prüfungsordnung betrifft, den Sie unternehmen wollen, während Sie eigentlich in Ihrer derzeitigen Prüfungsordnung noch weiterstudieren könnten. Diese Seite betrifft dagegen nicht die Umschreibung Ihrer Leistungen in die aktuellere Prüfungsordnung von Amts wegen. Diese erfolgt automatisch, sobald Ihr Prüfungsanspruch erlischt und es einen Nachfolgestudiengang für Ihren Studiengang in der neueren Prüfungsordnung gibt. Falls Sie vom Auslaufen Ihrer Prüfungsordnung betroffen sind, konsultieren Sie daher bitte die Seite über die auslaufenden Prüfungsordnungen.

Schritt 1: Informieren

Zwar sind mit der neuen Prüfungsordnung in der Regel eher Vorteile verbunden; dennoch ist nicht ganz auszuschließen, dass Ihnen bei einem solchen Wechsel auch Nachteile entstehen können. Sie sollten sich daher zunächst gut über die Konsequenzen informieren. Das Prüfungsamt bittet Sie diesbezüglich, mit den jeweiligen Fachberater*innen Ihres Faches ein Gespräch zu vereinbaren, um unter anderem zu besprechen, ob es eventuell zu Nicht-Anrechnungen kommen kann. Grundsätzlich lassen sich folgende vier möglichen Nachteile unterscheiden:

  1. Ein Modul, welches laut der älteren Prüfungsordnung, aus welcher Sie heraus wechseln möchten, studierbar war, hat kein Äquivalent in der neuen Prüfungsordnung 2018 / B.A.Psychologie Prüfungsordnung 2020. In diesem Fall fällt das Modul heraus und die ggf. erbrachte Note erlischt ersatzlos. In einzelnen Fällen kann es dennoch möglich sein, ein solches Modul anzurechnen. Die Entscheidung, ob ein herausfallendes Modul dennoch anerkannt wird, liegt beim Fach und muss dem Prüfungsamt mittels einer regulären Anrechnungsempfehlung mitgeteilt werden.
  2. Mehrere Teilprüfungen eines Moduls wurden zu einer Abschlussprüfung zusammengefasst. Haben Sie beispielsweise in einem Modul mit mehreren Teilprüfungen bereits eine dieser Teilprüfungen absolviert, erlischt die Note dieser Teilprüfung ersatzlos, falls das Modul laut der neuen Prüfungsordnung jetzt mit einer einzigen Abschlussprüfung abschließt. Sie müssen die Abschlussprüfung also regulär erbringen.
  3. Eine Abschlussprüfung eines Moduls wurde in mehrere Teilprüfungen aufgesplittet. Falls Sie die Abschlussprüfung bereits absolviert, aber nicht bestanden haben, wird dieser Fehlversuch auf jede einzelne der nun nötigen Teilprüfungen angerechnet. Das heißt, wenn das Modul nun drei Teilprüfungen verlangt, ist ein Fehlversuch der vormaligen Abschlussprüfung gleichzusetzen mit je einem Fehlversuch in jeder der drei Teilprüfungen.
  4. Die zu erwerbenden Leistungspunkte von Modulen haben sich verringert. In diesem Fall kann es passieren, dass Sie nach der neuen PO mehr Module studieren müssen, als ursprünglich antizipiert.

Je nach Studiengang können unterschiedliche Vor- oder Nachteile entstehen. Um diese zu klären, ist das persönliche Gespräch ideal.

Wir empfehlen zudem dringlichst, dass Sie ein aktuelles Transcript of Records erstellen bevor Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung einreichen und dieses zu Ihren Akten legen.

Schritt 2: Antrag stellen

Haben Sie sich zu einem Wechsel der Prüfungsordnung entschlossen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag mit dem Formular Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung im Prüfungsamt einreichen. Mit diesem Formular erklären Sie, dass Sie sich der Konsequenzen eines solchen Wechsels bewusst sind und der Wechsel für Sie durchgeführt werden soll.

Es gibt zwei Fälle, in welchen zusätzlich noch ein Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen und eine korrespondierende Anrechnungsempfehlung Ihres Faches, vonnöten ist:

  1. Sie haben ein Modul studiert, für welches es in der neuen Prüfungsordnung 2018 / B.A. Psychologie Prüfungsordnung 2020 mehr als ein Äquivalent gibt. Bitte klären Sie mit Ihren Fachstudienberater*innen, auf welche Ihrer Module dies zutrifft. Falls ein solches Modul in Ihrem Konto vorhanden ist, muss zwangsweise ein Antrag ausgefüllt werden, in welchem Ihr Fach dem Prüfungsamt zweifelsfrei erklärt, als welches Modul dieses anerkannt werden soll. Ohne einen solchen Antrag kann das Prüfungsamt nur Module umbuchen, für welche es genau ein Äquivalent in der neuen Prüfungsordnung gibt.
  2. Sie haben ein Modul studiert, für welches es in der neuen Prüfungsordnung 2018 / B.A. Psychologie Prüfungsordnung 2020 zwar kein Äquivalent gibt, welches Ihr Fach jedoch ggf. anrechnen kann. Dies muss im persönlichen Gespräch mit Ihren Fachstudienberater*innen abgeklärt werden. Für diese Module muss ebenfalls ein Anrechnungsantrag gestellt werden. Ansonsten gehen Module ohne Äquivalent in der PO 2018 bzw. B.A. Psychologie Prüfungsordnung 2020 hinsichtlich der erworbenen Leistungspunkte und der Benotung nicht mehr in die Berechnung Ihres Abschlusses nach neuer Prüfungsordnung ein.

Generell gilt: Für Module, die laut der Äquivalenztabellen Ihres Faches eindeutig zuordenbar sind, sind keine expliziten Erklärungen notwendig. Weiterhin können Sie sich keinerlei Module streichen lassen, auch nicht mittels Anrechnungsantrag.

Schritt 3: Umbuchung

Sobald Ihre Unterlagen vollständig im Prüfungsamt vorliegen, werden Ihre Leistungen umgebucht. Sind diese durchgeführt, sollten Sie dies in Ihrem Studienkonto sehen können. Sie erhalten keine explizite Bestätigung über die Durchführung Ihrer Umbuchung, aber werden diese in Ihrem Transcript sehen.

Schritt 4: Belegungskorrekturen

Ist Ihre Umbuchung abgeschlossen, kann es ggf. notwendig werden, eine Belegungskorrektur durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Belegung der von Ihnen derzeit besuchten Lehrveranstaltungen korrigiert werden muss. Dies hat den einfachen Grund, dass BASIS zur Überprüfung Ihres Prüfungsanspruches in einem Modul nicht nur die von Ihnen belegten Lehrveranstaltungen, sondern zugleich die Version der Prüfungsordnung, unter welcher Sie eine Lehrveranstaltung belegt haben, überprüft. Stellt das System fest, dass eine Lehrveranstaltung unter der — nunmehr falschen — Version der Prüfungsordnung belegt worden ist (die Nummer wird leider nicht automatisch aktualisiert), wird BASIS Sie nicht zu Prüfungen zulassen. Damit das nicht passiert, müssen diese Lehrveranstaltungen korrekt belegt werden. Dies können erneut Ihre Fachstudienberater*innen erledigen und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Achtung: Denken Sie daran, solche Belegungskorrekturen vor Prüfungsanmeldephasen vornehmen zu lassen, da wir bei Versäumnissen Ihrerseits keine Ausnahmen zulassen können!

Nach der Umbuchung

Haben Sie diese vier Schritte durchlaufen, studieren Sie nach der neuen Prüfungsordnung 2018 bzw. B.A. Psychologie Prüfungsordnung 2020 weiter und schließen Ihr Studium regulär unter der nun neuen Prüfungsordnung ab. Sollten noch Fragen offen sein, zögern Sie bitte nicht, das Prüfungsamt via des Kontaktformulars zu kontaktieren.


*Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (Bachelor of Arts) und die konsekutiven Masterstudiengänge (Master of Arts) der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 17. August 2018 in der Fassung ihrer aktuellen Änderungsordnung (BMPO 2018) bzw. Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ und den konsekutiven Masterstudiengang „Psychologie“ der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 28. August 2020 in der Fassung ihrer aktuellen Änderungsordnung (Psychologie-BMPO 2020).

Häufig gestellte Fragen

Wir haben einige Fragen zusammengetragen, die sehr oft gestellt werden. Falls Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Werden die Titel meiner Lehrveranstaltungen übernommen?

Alle Module, die Sie bereits vollständig abgeschlossen haben, werden so, wie sie sind, in die neue Prüfungsordnung übertragen — inklusive der Titel der Lehrveranstaltungen. Hat sich die Modulnummer nicht geändert, werden auch Titel der Lehrveranstaltungen von noch nicht vollständig abgeschlossenen Modulen korrekt übertragen. Einzig wenn Sie ein Modul noch nicht abgeschlossen haben und sich die Nummer des Moduls verändert hat, können diese Titel nicht übertragen werden, da in diesem Fall das Modul neu angelegt werden muss.

Die Umbuchung ist zwar erfolgt, aber die Module haben noch alte Nummern!

Das ist richtig und kein Grund zur Sorge. Wenn Sie Module erfolgreich abgeschlossen haben, versuchen wir, so viele Informationen wie möglich in die neue Prüfungsordnung mit zu übertragen. Dazu zählen Informationen wie Seminartitel, die korrekten Daten des Besuchs und der Modultitel. Einzig die Modulnummer ist nicht veränderbar, da sie festgelegt wird, sobald Sie ein Modul beginnen. Wird dieses Modul also in die neue Prüfungsordnung übertragen, passen wir den Modulnamen ggfs. an, die Modulnummer bleibt aber gleich. Die neue Modulnummer wird nur in einem Fall vergeben: Wenn Sie ein Modul noch nicht abgeschlossen haben, während wir Ihren Prüfungsordnungswechsel durchführen, da in diesem Fall das Modul neu angelegt werden muss.

Wie lange dauert ein solcher Prüfungsordnungswechsel?

Wenn alle Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, derzeit aufgrund des hohen Arbeitsanfalls wegen der Corona-Epidemie vier bis sechs Wochen, bis wir ihr Konto komplett übertragen haben. In Einzelfällen kann es auch noch länger dauern, da wir momentan in zahlreichen Studiengängen Umschreibungen von Amts wegen vornehmen müssen. In Einzelfällen kann es auch schneller gehen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeitverzögerung mit Blick auf die Prüfungsanmeldephasen! Wenn wir uns gerade mitten in Ihrem Umbuchungsprozess befinden, kann es u.U. dazu kommen, dass Sie sich nicht selbständig für Prüfungen anmelden können. Da wir keine Sonderregelungen für Umbuchungen gewähren können, warten Sie ggf. mit dem Antrag bis nach den Prüfungsanmeldungen. So ist sichergestellt, dass Sie sich regulär zu Modulprüfungen anmelden können.

Was passiert mit Modulen, zu deren Abschlussprüfung ich angemeldet bin, aber in welchen noch keine Note verbucht worden ist?

Um zu verhindern, dass es zu Problemen in Bezug auf die Verbuchung von Noten kommt, werden grundsätzlich Module, welche angemeldete (Teil-)Prüfungen aufweisen, noch nicht umgebucht! Diese Module verbleiben so lange im alten Studienkonto, bis die Note von den jeweiligen Prüfer*innen verbucht worden ist. Erst nach Verbuchung der Note kann das Modul in die neue Prüfungsordnung übertragen werden. Wir versuchen, solche Module von uns aus im Auge zu behalten und die Verbuchung selbsttätig vorzunehmen, können dies jedoch aufgrund des hohen Aufkommens von Umbuchungen nicht garantieren. Bitte achten Sie selber daher darauf, wann eine Note verbucht wird und benachrichtigen Sie das Prüfungsamt ggf., dass ein vormals angemeldetes Modul nunmehr übertragen werden kann.

Welche Vorteile bietet der Wechsel in die neue Prüfungsordnung?

Ein solcher Wechsel kann verschiedenartige Vorteile, aber in Einzelfällen auch Nachteile mit sich bringen. Bei einigen Studiengängen haben sich gewisse Bedingungen verändert, die zu Ihrem Vorteil gereichen können. Weiterhin wurde durch die Reakkreditierung eine erhebliche Vereinfachung der Struktur der Studiengänge ermöglicht, sodass die Studiengänge reibungsloser studiert werden können. In einigen Fällen kann auch ein neuer Modultitel zum Vorteil gereichen — abhängig von Ihren persönlichen Vorstellungen. Zuletzt verlängert sich natürlich die Zeit, die sie ggf. haben, um Ihr Studium abzuschließen, da die alte Prüfungsordnung nach einer gewissen Karenzzeit auslaufen wird und darin nicht mehr weiter studiert werden kann. In Einzelfällen besteht jedoch auch das Risiko, dass Sie bereits erbrachte Leistungen wegen der veränderten Studiengansstruktur nicht angerechnet bekommen können. Bitte konsultieren Sie daher im Vorfeld Ihre Fachstudienberatung, die Ihnen erläutern kann, welche Folgen ein Wechsel für Sie persönlich haben würde.

Kontakt

Unsere Telefonnummern und Sprechzeiten finden Sie auf der Seite "Kontakt & Beratung".
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