Leitfaden Hausarbeit
Leitfaden zur Prüfungsform Hausarbeit für Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät ab dem Wintersemester 2018/19
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Es handelt sich um ein unzulässiges Hilfsmittel, sofern die Verwendung nicht ausdrücklich durch die Prüfer*innen erlaubt wurde.
Grundsätzliches zu Hausarbeiten
Grundlage für alle Verfahrensregelungen zur Prüfungsform Hausarbeit sind die jeweiligen Prüfungsordnungen12. Hausarbeiten können erst angemeldet werden, wenn die in der Prüfungsordnung definierten Voraussetzungen vorliegen, d.h. insbesondere, wenn alle erforderlichen Studienleistungen und gegebenenfalls Anwesenheitspflichten erfüllt und auf Basis verbucht worden sind. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Prüfungszeitpunkt, zu zweisemestrigen Modulen und zu Modulteilprüfungen weiter unten. Sobald Sie eine Hausarbeit angemeldet haben, müssen Sie diese noch im selben Semester, spätestens bis Semesterende, abgeben. Achtung, Besonderheit für Studierende, die in die Prüfungsordnung 2018 eingeschrieben sind: Dies gilt auch dann, wenn Sie gemäß der Prüfungsordnung 2018 studieren und der Ihnen zustehende Bearbeitungsraum von bis zu zwölf Wochen noch nicht abgelaufen wäre. Im Sommersemester ist die Frist für die Abgabe der 30. September, im Wintersemester der 31. März. Die Anmeldefristen enden jeweils zwei Wochen vor diesem Termin, da gemäß Prüfungsordnung 2018 eine zweiwöchige Mindestbearbeitungszeit für Hausarbeiten gilt. Die Anmeldung ist jeweils ab dem 1.5. im Sommersemester bzw. ab dem 1.11. im Wintersemester möglich, sobald die oben genannten Leistungen und Voraussetzungen verbucht wurden. Näheres entnehmen Sie bitte dem aktuellen Studienkalender der Fakultät, den Sie auf der Terminseite des Prüfungsamtes3 finden. Bitte konsultieren Sie aber ebenfalls die FAQs4 zu den geltenden Prüfungsverfahren.
Eine verspätete Abgabe führt zur Verbuchung eines Fehlversuchs. Fristverlängerungen wegen Krankheit sind rechtzeitig vor Fristablauf beim Prüfungsamt zu beantragen. Beachten Sie die Hinweise zu „Nicht fristgerechter oder nicht erfolgter Abgabe angemeldeter Hausarbeiten“ weiter unten auf dieser Seite.
Verfahrensablauf bei der Prüfungsform Hausarbeit
- Die Anmeldung der Hausarbeit erfolgt im Semester der Abgabe. Besprechen Sie unbedingt zuerst mit Ihrem*Ihrer Prüfer*in Ihren Wunsch, eine Hausarbeit bei ihm*ihr in einem Themengebiet des Moduls zu schreiben, bevor Sie sich anmelden. Sie können von der Anmeldung nicht mehr zurücktreten. Eine Nichtabgabe führt zur Verbuchung eines Fehlversuches! Beachten Sie genau die Anmeldezeiträume für Hausarbeitsprüfungen im aktuellen Semester, die Sie unter Termine und Fristen3 finden.
- Sofort nach der Anmeldung drucken Sie das in BASIS bereitgestellte „Prüfungsformular für Hausarbeiten“ zur Themenstellung und Benotung aus und gehen mit diesem Formular unverzüglich zu Ihrem*Ihrer Prüfer*in bzw. senden Ihrem*Ihrer Prüfer*in das Formular per E-Mail zu, sofern die Lehrveranstaltung online stattgefunden hat, um das Thema endgültig abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular nur innerhalb der Anmeldephase, nicht aber darüber hinaus herunterladen können. Ihr*e Prüfer*in / Betreuer*in trägt Thema und Abgabedatum ein. Das Thema einer Hausarbeit soll im Einvernehmen zwischen Studierendem und Prüfer*in gestellt werden. Grundsätzlich haben Studierende jedoch keinen Anspruch auf ein bestimmtes Thema, d.h. die Vorgabe macht der/die Prüfende. Achtung: Die Themenvereinbarung muss spätestens zwei Wochen vor Semesterende, mit Ablauf der Frist zur Hausarbeitsanmeldung, unterschrieben sein.
- Nach Fertigstellung der Arbeit legen Sie das Formular der Hausarbeit bei und reichen diese in gedruckter Form bei dem*der Prüfer*in (nicht (!) im Prüfungsamt) fristgerecht ein. Bei Fristüberschreitung wird ein Fehlversuch verbucht. Fristverlängerungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und beim Prüfungsamt unter Vorlage von Nachweisen zu beantragen (siehe „5Abgabetermin“5 weiter unten auf dieser Seite).
- Ihr*e Prüfer*in begutachtet die Arbeit und notiert die Note auf dem Formular; die Notenverbuchung erfolgt anschließend innerhalb der dafür geltenden Korrekturfrist im jeweiligen Institut. Sie können dann die verbuchten Noten in BASIS über den Notenspiegel einsehen.
- Bitten Sie ihre*n Prüfer*in, mit Ihnen ein Feedbackgespräch zu Ihrer Arbeit zu führen, in welchem die Bewertung fachlich begründet wird.
- Nach der Notenverbuchung wird die Arbeit zusammen mit dem "Prüfungsformular für Hausarbeiten" vom Institut an das Prüfungsamt weitergeleitet und archiviert.
Elektronische Anmeldung über BASIS und Ausdruck des Formulars
Besprechen Sie zunächst mit Ihrem*Ihrer gewünschten Prüfer*in Ihren Wunsch, eine Hausarbeit bei ihm*ihr zu schreiben. Melden Sie dann die Hausarbeit über BASIS an und nehmen Sie die Themenvereinbarung vor. Gehen Sie dazu wie folgt vor: Wählen Sie in BASIS „Prüfungen anmelden“ aus, wählen Sie über den Modulbaum die konkrete Modulabschlussprüfung aus und melden Sie diese elektronisch an. Laden Sie im Anschluss daran das „Prüfungsformular für Hausarbeiten“ als PDF-Datei herunter und gehen Sie, wie oben im Verfahrensablauf beschrieben, damit zu Ihrem*Ihrer Prüfer*in, um das Thema, das Datum der Themenausgabe und die Abgabefrist eintragen zu lassen (bzw. gehen Sie so vor, wie in dem unter "Hinweis" stehenden Absatz geschildert). Der Zeitpunkt der Anmeldung über BASIS und der Themenvereinbarung mit Ihrem*Ihrer Prüfer*in sollen möglichst eng aufeinander folgen. Achtung: Dies muss spätestens zwei Wochen vor Semesterende erfolgt sein.
Die Anmeldefristen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Studienkalender3 der Fakultät oder der Dekanatswebseite. Beachten Sie: Die Anmeldefristen von Hausarbeiten unterscheiden sich von den für die Anmeldung von Klausuren und mündlichen Prüfungen geltenden Fristen.
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1. Das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät verwaltet derzeit die Prüfungsverfahren für die konsekutiven Studiengänge der folgenden Prüfungsordnungen der Fakultät:
Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (Bachelor of Arts) und die konsekutiven Masterstudiengänge (Master of Arts) der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 17. August 2018 in der Fassung ihrer aktuellen Änderungsordnung (im Folgenden BMPO 2018),
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ und den konsekutiven Masterstudiengang „Psychologie“ der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 17. August 2018 in der Fassung ihrer aktuellen Änderungsordnung (im Folgenden Psychologie-BMPO 2018),
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ und den konsekutiven Masterstudiengang „Psychologie“ der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 28. August 2020 in der Fassung ihrer aktuellen Änderungsordnung (im Folgenden Psychologie-BMPO 2020),
Prüfungsordnung für die konsekutiven Masterstudiengänge „Dependency and Slavery Studies“ und „Slavery Studies” der Philosophischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 28. August 2020 in der Fassung ihrer aktuellen Änderungsordnung.
Arbeitsschritte zur Erstellung und zum Ausdrucken des „Prüfungsformular für Hausarbeiten“:
1. Auswahl des Menüpunkts „Info über angemeldete Prüfungen“ im Menü „Funktionen“:
Achtung: Die angemeldete Prüfungsleistung wird nur angezeigt, wenn der Info-Button neben dem zugehörigen Studienfach (nicht neben dem Abschluss!) geklickt wurde. Nur dann erscheint unter der Liste der angemeldeten Prüfungen ein zweiter Link „Prüfungsformular für Hausarbeiten“.
2. Ausdruck des „Prüfungsformulars für Hausarbeiten“
Über den entsprechenden Button wird ein PDF-Dokument erzeugt, in dem zu jeder Hausarbeit bereits die Grunddaten eingetragen sind. Bei mehreren angemeldeten Hausarbeiten wird immer ein Sammeldokument über alle in diesem Studienfach angemeldeten Hausarbeitsprüfungen erstellt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Hausarbeiten
Wir haben einige Fragen zusammengetragen, die sehr oft zu Hausarbeiten gestellt werden. Falls Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wann sollte eine Hausarbeit geschrieben werden?
Wie oben erläutert, kann eine Hausarbeit angemeldet werden, sobald alle entsprechenden Voraussetzungen erbracht und verbucht wurden.
Wir empfehlen für Ihren Lern- und Studienerfolg, Hausarbeiten immer in dem Semester zu schreiben, in dem Sie die letzte der vorgesehenen Vorleistungen (Studienleistungen, gegebenenfalls Anwesenheitspflichten) erbringen.
Die Hausarbeit hat als Prüfungsform zwar meist einen thematischen Bezug zu einer Lehrveranstaltung, die Sie besucht haben, wird aber im Gegensatz etwa zum Referat als Prüfungsform nicht direkt in einer Lehrveranstaltung erbracht. Daher können Sie theoretisch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch die Hausarbeit anmelden. Bitte beachten Sie jedoch: Bei einer späteren Anmeldung einer Hausarbeit als in dem Semester, in dem Sie die letzte der vorgesehenen Vorleistungen erbringen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Lehrperson aus einer zuvor besuchten Lehrveranstaltung als Prüfer*in. Diese*r kann Ihnen vom Fach nach Verfügbarkeit zugeteilt werden. Auch besteht kein Anspruch auf Besuch weiterer Lehrveranstaltungen im Modul und damit zusammenhängende Änderungen Ihres Transcripts of Records. Erfahrungsgemäß ist das Aufschieben von Hausarbeiten ein Anzeichen unterschiedlicher Schwierigkeiten, mit denen Studierende im Studienverlauf konfrontiert sind.
Wenn Sie eine Hausarbeit aufschieben möchten, besprechen Sie daher bitte dringend Ihre Studienplanung mit Ihrem Studiengangsmanagement, um möglichen Folgeproblemen vorzubeugen.
Hausarbeiten in zweisemestrigen Modulen und bei Modulteilprüfungen
Bei zweisemestrigen Modulen ist zu beachten, dass die Anmeldung wie oben beschrieben erst erfolgen kann, wenn alle in der Prüfungsordnung definierten Voraussetzungen (Studienleistungen, gegebenenfalls Anwesenheitspflichten) erfüllt sind. Dies kann bedeuten, dass erst zum Ende des zweiten Modulsemesters eine Themenvereinbarung mit einem*einer Prüfer*in aus einer Lehrveranstaltung des ersten Modulsemesters getroffen wird.
Bei Modulteilprüfungen hingegen kann eine vorgesehene Hausarbeit angemeldet werden, wenn die dieser Teilprüfung zugeordneten Voraussetzungen erbracht sind. Es muss nicht auf die Erbringung aller im Modul vorgesehen Vorleistungen gewartet werden.
Umfang und formale Anforderungen
Die Länge einer Hausarbeit beträgt laut Prüfungsordnung im Bachelor 20.000 bis 40.000 Zeichen (10 bis 20 DIN-A4-Seiten), im Master 30.000 bis 50.000 Zeichen (15 bis 25 DIN-A4-Seiten). Abweichungen können zu Abzügen bei der Benotung führen. Über die formalen Anforderungen an die Arbeit (Deckblatt, Formatierung, Zitation) informiert Sie Ihr Institut bzw. Ihr*e Prüfer*in. Bitte fügen Sie Ihrer Hausarbeit die unterzeichnete Selbstständigkeitserklärung6 bei.
Abgabetermin
Im Wintersemester hat die Abgabe von Hausarbeiten spätestens bis zum 31.03. und im Sommersemester spätestens bis zum 30.09. zu erfolgen. Achtung: Sofern Sie gemäß der Prüfungsordnung 2018 studieren, gilt ein maximaler Bearbeitungszeitraum von zwölf Wochen ab Ausgabe des Themas, so dass Ihr Abgabetermin auch schon früher liegen kann! Fristverlängerungen sind nur per Antrag an das Prüfungsamt in besonderen Fällen möglich, siehe folgender Punkt.
Nicht fristgerechte oder nicht erfolgte Abgabe angemeldeter Hausarbeiten
Sobald Sie sich auf BASIS angemeldet haben, ist ein Rücktritt im Fall der Prüfungsform Hausarbeit in der Regel nicht mehr möglich, da die Arbeit an dieser Prüfung rechtlich gesehen bereits begonnen hat und die Prüfungsleistung gemäß der Prüfungsordnung im jeweils laufenden Semester zu erbringen ist.
Eine nicht fristgerecht eingereichte Hausarbeit gilt demnach als Fehlversuch.
Einzig aus triftigen Gründen, insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit oder wenn Sie durch nicht von Ihnen verschuldete Gründe an der fristgemäßen Einreichung der Hausarbeit gehindert waren, kann ein Rücktritt oder eine Fristverlängerung gewährt werden. Die geltend gemachten Gründe müssen unverzüglich schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt glaubhaft gemacht werden. Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist beim Prüfungsamt schriftlich oder per Kontaktformular 7zu stellen; dabei ist das Prüfungsformular für Hausarbeiten oder eine Kopie/Scan desselben vorzulegen.
Korrekturfristen
In allen Bachelorstudiengängen gilt gemäß der jeweils geltenden Prüfungsordnung eine vierwöchige Korrekturfrist. In allen Masterstudiengängen gilt gemäß der jeweils geltenden Prüfungsordnung eine sechswöchige Korrekturfrist.
Benotung
Die Benotung erfolgt im Fach bzw. Institut über eine Verbuchung der Leistung in BASIS. Sie können die fristgerechte Benotung selbst über Ihren Notenspiegel in BASIS überprüfen.
Feedback und Einsichtnahme
Achten Sie darauf, dass Ihr*e Prüfer*in Ihnen die Gelegenheit gibt, in einem Feedbackgespräch die Gründe für die Bewertung zu erfahren. Da die Hausarbeit nach der Benotung zwecks Aktenablage an das Prüfungsamt geschickt wird, kann eine Einsichtnahme natürlich auch dann noch mit dem Prüfungsamt vereinbart werden. Die fachlichen Bewertungsgründe erfahren Sie jedoch nur im Fach.
Unabhängig davon, wo die Einsicht erfolgt, ob im Institut oder im Prüfungsamt, stellen Sie bitte einen Antrag wie in den FAQ8 beschrieben.
Nichtbestehen/Wiederholung
Nach einer nicht bestandenen Hausarbeit wenden Sie sich bitte für ein Feedbackgespräch an Ihre*n Prüfer*in / Betreuer*in sowie zur Besprechung des weiteren Vorgehens an Ihr Studiengangsmanagement.
Es gelten folgende Regelungen: Die Prüfung kann frühestens im Folgesemester wiederholt werden. Ein erneuter Versuch ist nur möglich, wenn die maximale Zahl zulässiger Wiederholungen noch nicht erreicht wurde (bei Hausarbeiten sind dies, entsprechend der jeweils geltenden Prüfungsordnung, drei Versuche). Andernfalls ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Dies hat den Verlust des Prüfungsanspruchs zur Folge und führt nach Bestandskraft der Entscheidung des Prüfungsausschusses über das endgültige Nichtbestehen zur Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat. Auch Wiederholungsversuche müssen immer über BASIS angemeldet werden. Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Wiederholung:
Sie wiederholen allein die Prüfung – nach Rücksprache mit dem Studiengangmanagement und einem*einer Prüfer*in aus dem betreffenden Modul wird eine thematisch anders gelagerte Arbeit neu verfasst. Dies wird mit einer neuen Themenvereinbarung und elektronischen Anmeldung wie im oben beschriebenen Verfahren verbindlich vereinbart.
Ein erneuter Besuch der Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich mit Zustimmung der Lehrenden noch einmal in eine Lehrveranstaltung zu setzen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, erneut Studienleistungen zu erbringen, sofern diese vorgesehen sind. Eine Löschung der alten Lehrveranstaltung einschließlich etwaiger zugehöriger Studienleistungen und ein erneuter Veranstaltungsbesuch kann nur in begründeten Ausnahmefällen in Frage kommen. In diesem Fall wird nach einem formlosen schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt die Löschung der alten Lehrveranstaltung einschließlich etwaiger zugehöriger Studienleistungen vorgenommen. Dabei sind die Modulnummer, die Nummer der zu löschenden Lehrveranstaltung und der nicht bestandenen Prüfung anzugeben.
Bitte denken Sie daran: Stimmen Sie das Verfahren in jedem Fall mit Ihrem Studiengangsmanagement und Ihrem (bisherigen oder gegebenenfalls neuen) Prüfer*in ab.
Widerspruch
Legt ein*e Studierende*r gegen die mitgeteilte Benotung Widerspruch ein, wird empfohlen das Recht auf Einsichtnahme der Hausarbeit im Prüfungsamt wahrzunehmen – zu diesem Zweck vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsichtnahme mit dem Prüfungsamt. Sie müssen zum Zweck der Einsichtnahme mit einem Formular, das Sie im Downloadbereich des Prüfungsamtes finden, zunächst einen Antrag stellen, den Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an das Kontaktformular des Prüfungsamts senden. Siehe zur Einsichtnahme auch die entsprechende Frage auf der FAQ-Seite8. Die Frist für den Widerspruch beträgt bei Prüfungen, die wie etwa Hausarbeiten ausschließlich über BASIS bekanntgegeben werden, ein Jahr ab Bekanntgabe der Benotung in BASIS. Der Widerspruch ist in schriftlicher Form an den Prüfungsausschuss, z.Hd. der Leitung der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses (Prüfungsamt), zu richten. Die Entscheidung über den Widerspruch trifft der Prüfungsausschuss.
Beratung bei Fragen und Problemen
Wenn Sie Schwierigkeiten mit BASIS bei der Anmeldung einer Hausarbeit haben, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie tatsächlich alle Voraussetzungen für die Anmeldung dieser Hausarbeit laut Prüfungsordnung bereits erfüllen. Dazu gehört auch die Zulassung zum Bachelor- bzw. Masterprüfungsverfahren und ggf. die Festlegung eines Profils/Schwerpunkts/einer Fachrichtung/eines Ergänzungsbereichs oder einer Erstsprache, falls Ihr Studiengang eine solche Wahl zwingend vorsieht. Wenden Sie sich dann an den BASIS-Support9. Zu inhaltlichen Fragen sowie bezüglich der Formalia berät Sie in der Regel am besten Ihr*e Prüfer*in. Wenn Sie generelle Schwierigkeiten mit der Konzeption und dem Schreibprozess haben, wenden Sie sich an Ihr Studiengangsmanagement. Eine geeignete Anlaufstelle kann auch das Schreiblabor der Universität Bonn10 sein. Bei Schwierigkeiten im Prüfungsverfahren, die Sie nicht mit Ihrem*Ihrer Prüfer*in klären können, kann Ihr Studiengangsmanagement helfen. In besonderen Fällen wird das Prüfungsamt eingeschaltet.
Kontakt
Unsere Telefonnummern, Postanschrift und Sprechzeiten finden Sie im Bereich "Kontakt & Beratung"11
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- https://www.basis-support.uni-bonn.de/basis-support/hilfe-per-e-mail
- https://www.schreiblabor.uni-bonn.de/
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