Informationen zum Auslaufen von Prüfungsordnungen

An der Philosophischen Fakultät laufen die Prüfungsansprüche nach bestimmten alten Prüfungsordnungen in diversen Studiengängen aus

In welchen Studiengängen läuft der Prüfungsanspruch aus?

An der Philosophischen Fakultät laufen in den kommenden Semestern die Prüfungsansprüche nach den alten Bachelor- und Master-Prüfungsordnungen aus dem Jahr 2013 sowie nach der Psychologie-Prüfungsordnung aus dem Jahr 2018 aus. Die meisten Studiengänge können in einer aktuelleren Prüfungsordnung weitergeführt werden. Einige wenige Studiengänge laufen jedoch ganz aus. Bitte informieren Sie sich, wenn Sie in einer Bachelor- oder Masterprüfungsordnung aus dem Jahr 2013 oder in der Psychologie-Prüfungsordnung von 2018 eingeschrieben sind, auf dieser Seite über das weitereVorgehen.

In dieser Liste können Sie ersehen, wann die Prüfungsansprüche nach den Prüfungsordnungen von 2013 sowie nach der Psychologie-Prüfungsordnung von 2018 auslaufen.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, sofern Sie in alten Prüfungsordnungen (Bachelor- und Masterprüfungsordnungen von 2013, Psychologie-Prüfungsordnung von 2018) studieren. Die ersten Masterstudiengänge laufen zum 31.03.2021 aus, weitere (sowie Bachelor) folgen zum jeweils 30.09.2021, 31.03.2022, 30.09.2022, 31.03.2023, 30.09.2023 sowie 31.03.2024. Ein Studium in einem ausgelaufenen Studiengang ist nicht möglich: sofern kein Antrag auf einmalige Fristverlängerung um sechs Monate gestellt wurde (siehe unten), erfolgt nach Möglichkeit die Umschreibung in die neue Prüfungsordnung oder es erfolgt die Exmatrikulation, wenn der Studiengang nicht fortgesetzt wird. 

In welchen Studiengängen läuft der Prüfungsanspruch aus?

Wichtige Infos, Antworten auf oft gestellte Fragen.

Masterstudiengänge

  • MA Ägyptologie
  • MA Altamerikanistik und Ethnologie
  • MA Frühgeschichtliche Archäologie und Archäologie der Römischen Provinzen
  • MA Gesellschaften, Globalisierung und Entwicklung
  • MA Klassische Archäologie
  • MA Kulturanthropologie/Volkskunde
  • MA Applied Linguistics
  • MA Deutsch-Französische Studien
  • MA Deutsch-Italienische Studien
  • MA English Literatures and Cultures
  • MA German and Comparative Literature
  • MA Germanistik
  • MA Geschichte
  • MA Interreligiöse Studien – Philosophie der Religionen
  • MA Komparatistik
  • MA Kulturstudien zu Lateinamerika/Estudios culturales de América Latina
  • MA Kunstgeschichte
  • MA Medienwissenschaft
  • MA Mittelalterstudien
  • MA Philosophie
  • MA Politikwissenschaft
  • MA Psychologie
  • MA Renaissance-Studien
  • MA Romanistik
  • MA Skandinavistik
  • MA Spanische Kultur und europäische Identität

Masterstudiengang

  • Asienwissenschaften

Masterstudiengang

  • MA North American Studies

Bachelorstudiengänge

  • BA Ein-Fach Deutsch-Französische Studien
  • BA Ein-Fach Deutsch-Italienische Studien
  • BA Ein-Fach B.Sc. Psychologie
  • BA Zwei-Fach Altamerikanistik und Ethnologie
  • BA Zwei-Fach Archäologien
  • BA Zwei-Fach Asiatische und Islamische Kunstgeschichte
  • BA Zwei-Fach Deutsch als Zweit- und Fremdsprache
  • BA Zwei-Fach English Studies
  • BA Zwei-Fach Französistik
  • BA Zwei-Fach Germanistik
  • BA Zwei-Fach Geschichte
  • BA Zwei-Fach Griechische Literatur der Antike und ihr Fortleben
  • BA Zwei-Fach Hispanistik
  • BA Zwei-Fach Italianistik
  • BA Zwei-Fach Komparatistik
  • BA Zwei-Fach Kunstgeschichte
  • BA Zwei-Fach Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben
  • BA Zwei-Fach Medienwissenschaft
  • BA Zwei-Fach Mongolistik
  • BA Zwei-Fach Philosophie
  • BA Zwei-Fach Politik und Gesellschaft
  • BA Zwei-Fach Skandinavistik
  • BA Zwei-Fach Sprache und Kommunikation in der globalisierten Mediengesellschaft
  • BA Zwei-Fach Südasienwissenschaft
  • BA Kernfach Archäologien
  • BA Kernfach English Studies
  • BA Kernfach Germanistik, Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft
  • BA Kernfach Geschichte
  • BA Kernfach Kunstgeschichte
  • BA Kernfach Lateinamerika- und Altamerikastudien
  • BA Kernfach Philosophie
  • BA Kernfach Politik und Gesellschaft
  • BA Kernfach Romanistik
  • BA Begleitfach Altamerikanistik und Ethnologie
  • BA Begleitfach Arabisch
  • BA Begleitfach Archäologien
  • BA Begleitfach Bengalisch 
  • BA Begleitfach English Studies
  • BA Begleitfach Französistik
  • BA Begleitfach Germanistik, Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft
  • BA Begleitfach Deutsch als Zweit- und Fremdsprache
  • BA Begleitfach Geschichte
  • BA Begleitfach Griechische und Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben
  • BA Begleitfach Hindi
  • BA Begleitfach Hispanistik
  • BA Begleitfach Indologie
  • BA Begleitfach Indonesisch
  • BA Begleitfach Italianistik
  • BA Begleitfach Keltologie
  • BA Begleitfach Kunstgeschichte
  • BA Begleitfach Mongolisch
  • BA Begleitfach Persisch
  • BA Begleitfach Philosophie
  • BA Begleitfach Politik und Gesellschaft
  • BA Begleitfach Psychologie
  • BA Begleitfach Tibetisch
  • BA Begleitfach Türkisch
  • BA Begleitfach Vietnamesisch

Masterstudiengang

  •  M. Sc. Psychologie

Bachelorstudiengänge

  • BA Zwei-Fach Musikwissenschaft/Sound Studies
  • BA Zwei-Fach Südostasienwissenschaft
  • BA Zwei-Fach Tibetologie
  • BA Zwei-Fach Vergleichende Religionswissenschaft 
  • BA Kernfach Asienwissenschaften
  • BA Begleitfach Chinesisch
  • BA Kernfach/Begleitfach Japanisch
  • BA Kernfach/Begleitfach Koreanisch
  • BA Begleitfach Asiatische und orientalische Schwerpunktsprachen 

Bachelorstudiengang

  • B.Sc. Psychologie

Masterstudiengang

MA Asienwissenschaften mit dem Schwerpunkt „Arabistik und Translation“

Masterstudiengang

  • MA Interreligiöse Studien – Philosophie der Religionen

Fristverlängerung nur in begründeten Fällen

In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss die Prüfungsfrist um sechs Monate verlängern.

Mögliche Gründe hierfür können u.a. sein:

  • gesundheitliche Gründe mit entsprechendem Nachweis
  • ggf. das Vorliegen eines positiv beschiedenen Nachteilsausgleichs-bescheids
  • begründete, näher dargelegte Studienverzögerungen durch Corona
  • besondere Härten durch Familiengründung, pflegerische Betreuung von Angehörigen, etc.

Wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen möchten, richten Sie diesen bitte ab sofort unter Nutzung des entsprechenden Formulars mit einer Begründung Ihres Anliegens bitte ausschließlich per Kontaktformular an das Prüfungsamt. Von postalischen Einsendungen ist abzusehen. In dem Fall, in dem Ihnen nur noch wenige Leistungen (z.B. nur noch die Masterarbeit) zum Abschluss fehlen, ist die Wahrscheinlichkeit der Bewilligung sehr hoch. Der Antrag kann bis zum Auslaufdatum Ihrer Prüfungsordnung (bitte hier das für Sie zutreffende Datum ersehen) gestellt werden (beachten Sie bitte jedoch, dass für Studiengänge, die zum 31.03.2023 ausgelaufen sind, den Betroffenen per Mail eine Frist für die Antragstellung bis 30.12.2022 mitgeteilt worden ist). Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach Abschluss der Antragsfrist eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.

Was passiert nach dem Auslaufdatum?

Sollten Sie bis zum Auslaufdatum Ihrer PO keinen Verlängerungsantrag gestellt haben und dennoch die noch ausstehenden Prüfungsleistungen nicht erbracht haben, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sofern Ihr Studiengang in der dann aktuellen Prüfungsordnung fortgeführt wird (Bachelor- und Masterprüfungsordnung von 2018 bzw. im Falle der Psychologie-Studiengänge separate Bachelor- und Masterprüfungsordnung Psychologie von 2020), werden Sie von Amts wegen in die dann aktuelle Prüfungsordnung überführt. Bereits erbrachte Leistungen werden dabei im Rahmen der Äquivalenzen automatisch umgeschrieben. Sie müssen keinen Antrag auf Anrechnung stellen.
  2. Wird Ihr Studiengang in der dann aktuellen Prüfungsordnung jedoch nicht oder nicht unter demselben Namen fortgeführt, werden Sie aus dem auslaufenden Studiengang exmatrikuliert. Sie können sich jedoch im Studierendensekretariat in einen anderen Studiengang der dann aktuellen Prüfungsordnung umschreiben lassen. Es handelt sich der Sache nach dann um einen Fachwechsel. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen nicht automatisch übernommen. Sie können stattdessen bei dem*der für Ihren neuen Studiengang zuständigen Anrechnungsbeauftragten einen Antrag auf Anrechnung stellen.

Verlassen Sie sich nicht auf die Möglichkeit der Fristverlängerung. Wir empfehlen Ihnen dringend, bis zum Auslaufdatum Ihre letzten Prüfungen abgelegt zu haben! Alternativ können Sie bis zu diesem Zeitpunkt auch auf schriftlichen Antrag in die dann aktuelle Prüfungsordnung wechseln.

Nutzen Sie bitte die Beratungsmöglichkeiten in Ihrem Institut, um die weiteren Schritte für das erfolgreiche Absolvieren Ihres Studiums (auch außerhalb des Verlängerungsantrags!) zu besprechen. Informieren Sie sich dabei auch über die Möglichkeit eines Wechsels in die dann aktuelle Prüfungsordnung oder, falls dies nicht möglich sein sollte, eines Fachwechsels.

Kontakt

Unsere Postanschrift, Telefonnummern und Sprechzeiten finden Sie auf der Seite "Kontakt & Beratung".
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