Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung sowie Frauen in Mutterschutz haben ein Recht auf Nachteilsausgleich
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Der individuelle Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung, sondern ein Beitrag zur Inklusion und Chancengleichheit. Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung sowie Frauen in Mutterschutz haben ein Recht auf Nachteilsausgleich, welches in sämtlichen sich an der Philosophischen Fakultät in Kraft befindlichen Prüfungsordnungen festgehalten ist. Bitte berücksichtigen Sie hinsichtlich des Mutterschutzes auch die entsprechende FAQ.1
Die Studierenden müssen grundsätzlich in der Lage sein, die in den jeweiligen Prüfungsordnungen geforderten Kompetenzen und Qualifikationsziele zu erwerben und diese durch Prüfungen nachzuweisen. Der Nachteilsausgleich modifiziert also nicht "was geprüft wird", sondern lediglich "wie geprüft wird". Das bedeutet, dass Form und Bedingungen des Erwerbs dieser Fähigkeiten sowie der entsprechenden Leistungsnachweise modifiziert werden können, nicht aber die Leistungsziele selbst.
Beratungsangebote
Zur konkreten Beratung eines Antrags auf Nachteilsausgleich an der Philosophischen Fakultät wenden sich die Studierenden an Dr. Laura-Marie Schnitzler aus dem Prüfungsamt. Zu diesem Zwecke werden Präsenz- und Telefonsprechzeiten angeboten, welche Sie auf unserer Kontakt und Beratungsseite2 finden. Weitere allgemeine Informationen zum Thema Nachteilsausgleich finden Sie zudem auf der Seite Studieren mit Handicap3 der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Frau Marion Becker.
Antrag
Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular4 und senden Sie es über das spezielle Kontaktformular5 ein.
Reichen Sie bitte so früh wie möglich vor den betreffenden Prüfungsterminen den Antrag auf Nachteilsausgleich im Prüfungsamt ein - d. h. ca. 8 Wochen vorher. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Antrag rechtzeitig geprüft werden kann und der Fachbereich für die Umsetzung der Maßnahme/n genügend Zeit hat.
Fügen Sie bitte unbedingt ein aktuelles (nicht älter als sechs Monate) fachärztliches Gutachten bei, aus welchem hervorgeht, inwiefern Ihre chronische Erkrankung/Behinderung die Fähigkeit, Prüfungsleistungen zu erbringen, beeinträchtigt. Idealerweise erhält das Gutachten bereits Empfehlungen zur Kompensation.
Bei ERASMUS Studierenden und Global Exchange Studierenden, die bereits von ihrer Heimatuniversität einen Nachteilsausgleich mitbringen, bemühen wir uns, die darin beschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Nachteilsausgleich (ggf. übersetzt auf Deutsch oder Englisch) an Dr. Laura-Marie Schnitzler.
Mögliche Maßnahmen
Grundsätzlich ist jede Form von Nachteilsausgleich so individuell gestaltet wie die jeweiligen Gründe für den Ausgleich. Zu den häufigen Maßnahmen zählen:
- Verlängerung der Schreibzeit bei Klausuren
- Verlängerung der Bearbeitungsdauer bei Haus- und Abschlussarbeiten
- Pausen bei Klausuren
- Bereitstellung eines separaten Raums bei Klausuren
- Umwandlung von Prüfungsformen (in der Regel nur von Klausur zu mündlicher Prüfung und
umgekehrt, da die Umwandlung in Einklang mit den Lernzielen stehen muss) - Zulassung und/oder Bereitstellung von notwendigen Hilfsmitteln (z.B. Laptop bei Klausuren)
- Weitere individuelle Maßnahmen möglich.
Datenschutz
Ihr Antrag wird im Prüfungsamt vertraulich behandelt. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhalten Studierende per Post an die von ihnen im Studierendensekretariat hinterlegte Adresse einen offiziellen Bescheid zu ihrem Nachteilsausgleich. Aus dem Bescheid gehen die individuell gewährten Maßnahmen zur Kompensation hervor, nicht aber eine medizinische Diagnose oder anderweitige persönliche Daten. Die Studierenden können den Bescheid dann bei ihrem Studiengangsmanagement und den jeweiligen Dozierenden vorlegen, wenn sie eine der Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen. Das Abschlusszeugnis sowie andere offizielle Dokumente des Prüfungsamtes erhalten keinen Verweis auf den Nachteilsausgleich.
Weitere Ressourcen
Anlässlich des Mental Health Days 2024 wurden in diesem Flyer Ansprechpartner*innen für Studierende mit psychischen Krankheitsbildern zusammengetragen, darunter interne Anlaufstellen an der Universität Bonn sowie externe Angebote.
In allen Instituten der Philosophischen Fakultät gibt es Vertrauensdozent*innen. Bitte sehen Sie sich die entsprechenden Informationen auf den Webseiten der Institute an.
Kontakt
Unsere Postanschrift, Telefonnummern und Sprechzeiten finden Sie auf der Seite "Kontakt & Beratung"2.
Sie möchten uns über diese Webseite kontaktieren? Bitte benutzen Sie das Kontaktformular!
Links
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/faq
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/ansprechpartner
- https://www.uni-bonn.de/de/studium/beratung-und-service/studieren-mit-handicap/nachteilsausgleiche
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/medienordner/form-11-nachteilsausgleich.pdf
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/kontakt/nachteilsausgleich
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/medienordner/mental-health_flyer.pdf