Zuschüsse zu Druckkosten

Zuschüsse zu Druckkosten

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind folgende Mitglieder und Angehörige der Philosophischen Fakultät:

  • Professor*innen, die nicht über Berufungs- oder Institutsmittel für die Drucklegung verfügen, sowie
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen,
  • Wiss. Angestellte in Drittmittelprojekten,
  • Privatdozent*innen und
  • Doktorand*innen, die (als wiss. Mitarbeiter*innen) an der Philosophischen Fakultät beschäftigt sind.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Es werden Druckkosten von Publikationen bezuschusst,

  • die von den Antragsteller*innen verfasst oder herausgegeben werden,
  • die bereits bei einem Verlag unter Vertrag stehen,
  • die einen klaren wissenschaftlichen Mehrwert erkennen lassen,
  • deren Druck auch von einem namhaften Drittmittelgeber gefördert wird. Es reicht aus, wenn der Antrag gestellt wurde. Die Bezuschussung erfolgt dann unter Vorbehalt der Zusage.
  • Die Förderung der Publikation von Dissertationen ist ab der Mindestnote "magna cum laude" möglich.
  • Es ist erwünscht, dass die Publikation auch open-access veröffentlicht wird.

Antragstellung

Jährliche Fristen: 15. Januar / 15. Juni

Die Antragstellung erfolgt über das Antragformular.

Mit dem Antragsformular hochgeladen werden müssen:

  • Erläuterungen zum Vorhaben (siehe Download)
  • Nachweis der Drittmittelbewilligung bzw. des Drittmittelantrags
  • Verlagsvertrag

Im Falle einer Bewilligung reichen Sie bitte spätestens drei Monate nach Erscheinen der Publikation einen Nachweis über die Verwendung der Mittel im Dekanat ein. Bitte erläutern Sie auch kurz, wie Ihnen die Maßnahme geholfen hat.

Kontakt

Für Rückfragen zu den Zuschüssen nutzen Sie bitte unser Online-Kontaktformular! Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.

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