Rücktritte von Prüfungen
Ein Rücktritt von einer bereits angemeldeten Prüfung ist nur eingeschränkt möglich. Was Sie hierbei beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.
Ob und bis wann Sie von einer Prüfung zurücktreten können, so dass kein Fehlversuch verbucht wird, hängt insbesondere von der Prüfungsform ab:
Klausuren und Mündliche Prüfungen
Bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen:
Der Rücktritt von Klausuren und Mündlichen Prüfungen (sogenannte „Terminprüfungen“) ist ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin entweder schriftlich oder online über das elektronische Studienportal BASIS möglich. Bitte beachten Sie dabei, dass der Rücktritt über BASIS aus technischen Gründen nur innerhalb der Anmeldephase für Klausuren und mündliche Prüfungen möglich ist. Danach schreiben Sie bitte dem Prüfungsamt über das Kontaktformular1 (Fristende ist wie gesagt bis spätestens eine Woche vor der Prüfung). Maßgebliche Frist ist das Eingangsdatum bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses (Prüfungsamt).
Rücktrittsgesuche müssen bitte unbedingt folgende Informationen beinhalten: Matrikelnummer, Modul, Prüfungsform, Termin (Tag & Uhrzeit) sowie die Prüfer*innen.
Weniger als eine Woche vor dem Prüfungstermin nur noch unter Nachweis von triftigen Gründen:
Rücktrittsgesuche, die nach Fristende eingehen, können nur bei Vorliegen von triftigen Gründen angenommen werden. Sonst kommt es zu einem Fehlversuch. „Triftige Gründe‘“ können insbesondere bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit vorliegen, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist. Erfolgt ein Rücktritt von einer Klausur aus gesundheitlichen Gründen nach Antritt der Prüfung und Ausgabe der Aufgabenstellung, so ist zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit noch am selben Tag eine Ärztin oder ein Arzt zu konsultieren. Der Rücktritt ist dem Prüfungsamt unverzüglich innerhalb von drei Tagen mithilfe des speziellen Formulars zum Prüfungsrücktritt2 anzuzeigen. Wir empfehlen jedoch dringend, den Rücktritt bereits am Prüfungstag anzuzeigen. Für den Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist unbedingt die ärztliche Bescheinigung, die sich auf der zweiten Seite des Rücktrittformulars befindet, durch den Arzt*die Ärztin auszufüllen. Von einer Übersendung eines Attests in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist bitte abzusehen. Erkennt der Prüfungsausschuss den Nachweis für den krankheitsbedingten Rücktritt oder andere ‚triftige Gründe‘ an, gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen.
Hausarbeiten und lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungsformen
Der Rücktritt von Hausarbeiten und lehrveranstaltungsbegleitenden Prüfungsformen (Projektarbeiten, Referate, Präsentationen, Protokolle, Praktikumsberichte oder Portfolios) ist nach Anmeldung und Themenstellung ohne Angabe von Gründen nicht möglich. In diesen Fällen können Sie anschließend nur noch aus ‚triftigen Gründen‘ – insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit – zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Prüfungsamt unverzüglich innerhalb von drei Tagen mithilfe des Formulars zum Prüfungsrücktritt2 anzuzeigen. Für den Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist unbedingt die ärztliche Bescheinigung, die sich auf der zweiten Seite des Rücktrittformulars befindet, durch den Arzt*die Ärztin auszufüllen. Von einer Übersendung eines Attests in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist bitte abzusehen. Erkennt der Prüfungsausschuss den Nachweis für den krankheitsbedingten Rücktritt oder andere ‚triftige Gründe‘ an, gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Rücktritt von einer Hausarbeit ein neues Thema wählen müssen, wenn Sie sich zu einem erneuten Versuch anmelden.
Bachelor- oder Masterarbeit
Innerhalb eines Monats bzw. von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen:
Der Rücktritt von einer angemeldeten Bachelor- oder Masterarbeit (sog. „Abschlussarbeit“) ist wie folgt möglich: Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats (Bachelorarbeit) bzw. der ersten zwei Monate (Masterarbeit) nach Ausgabe ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Die Rückgabe zählt dann nicht als Fehlversuch. Das später bei erneuter Anmeldung der Abschlussarbeit neu ausgegebene Thema muss sich inhaltlich wesentlich vom ursprünglichen Thema unterscheiden.
Nach Ablauf eines Monats bzw. von zwei Monaten nur noch unter Nachweis eines triftigen Grundes:
Nach Ablauf eines Monats bzw. der ersten zwei Monate nach Ausgabe ist nur noch ein Rücktritt aus triftigen Gründen zulässig. Sonst kommt es zu einem Fehlversuch. „Triftige Gründe‘“ können beispielsweise bei längerer krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit vorliegen, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist. Bei einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit von bis zu sechs Wochen kommt stattdessen primär die Möglichkeit in Betracht, eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums von bis zu sechs Wochen zu beantragen, vgl. dazu die Informationen zum Bearbeitungszeitraum in der Handreichung zur Bachelorarbeit3 bzw. in der Handreichung zur Masterarbeit4.
Der Rücktritt ist dem Prüfungsamt unverzüglich innerhalb von drei Tagen nach Entstehen der triftigen Gründe mithilfe des speziellen Formulars zum Prüfungsrücktritt2 anzuzeigen. Für den Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist unbedingt die ärztliche Bescheinigung, die sich auf der zweiten Seite des Rücktrittformulars befindet, durch den Arzt*die Ärztin auszufüllen. Von einer Übersendung eines Attests in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist bitte abzusehen. Erkennt der Prüfungsausschuss den Nachweis für den krankheitsbedingten Rücktritt oder andere triftige Gründe an, gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen. Das später bei erneuter Anmeldung der Abschlussarbeit neu ausgegebene Thema muss sich inhaltlich wesentlich vom ursprünglichen Thema unterscheiden.
Kontakt
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Links
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- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/studienabschluss/handreichung-zur-bachelorarbeit
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/studienabschluss/handreichung-zur-masterarbeit
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