Bezuschussung von Reisekosten zu Konferenzen
Die Teilnahme an Konferenzen ist für Nachwuchswissenschaftler*innen wichtig, um ihre Forschungsergebnisse präsentieren zu können, Netzwerke auszubauen, neue Erkenntnisse zu gewinnen und an interdisziplinären Projekten mitzuarbeiten. Der Besuch der Veranstaltungen fördert nicht nur die berufliche und akademische Karriereentwicklung, sondern erhöht auch die Sichtbarkeit und das Ansehen der eigenen Institution in der nationalen und internationalen Wissenschaftsgemeinschaft.
An der Universität Bonn gibt es daher verschiedene Programme zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, über die Zuschüsse für Kongress- und Tagungsreisen beantragt werden können:
- Das Bonner Graduierten Zentrum fördert Internationale Konferenzreisen von Bonner Doktorand*innen1
- Im Rahmen des Argelander-Programms für den wissenschaftlichen Nachwuchs vergibt die Universität Bonn die Argelander Grants zur Förderung Internationaler Konferenzreisen von Postdoktorand*innen2
- Die Stabsstelle Chancengerechtigkeit und Diversität bezuschusst die aktive Teilnahme von Postdoktorandinnen an Tagungen und Konferenzen im Rahmen des Förderprogramms zur Stärkung des Equal-Opportunity-Prozesses (STEP)3 für den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs.
In Ergänzung zu den zentralen Fördermöglichkeiten können nun auch an der Philosophischen Fakultät Zuschüsse für die Finanzierung von Reisen zu Konferenzen, Tagungen oder Kongressen beantragt werden.
Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel wird jedoch darum gebeten, vor der Antragstellung an das Dekanat zu prüfen, ob eine der genannten Fördermöglichkeiten genutzt werden kann.
Wer kann einen Zuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Angehörigen des akademischen Mittelbaus, die an der Philosophischen Fakultät als
- Doktorand*innen
- Postdoktorand*innen
- Habilitand*innen oder
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
angestellt sind.
WICHTIGER HINWEIS:
Mittelbauangehörige, die aus Drittmitteln finanziert werden, sind leider nicht antragsberechtigt, da Drittmittelprojekte i.d.R. über eigene Mittel für Fördermaßnahmen verfügen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Projektleitung.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Die Teilnahme an der Konferenz muss
- mit der Präsentation der eigenen Forschungsergebnisse in Form eines eigenständigen Vortrags verbunden sein (eine Teilnahme als Co-Autor*in gemeinsam mit anderen Vortragenden ist von der Förderung ausgeschlossen),
- von dem*der Betreuer*in befürwortet sein (bei Doktorand*innen),
- einen klaren Mehrwert für die eigene Forschung und Karriereplanung erkennen lassen.
Grundsätzlich gilt auch:
Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass zuerst ein Dienstreiseantrag über die Reisekostenstelle gestellt werden muss. Denn es können ggf. nur Ausgaben erstattet werden, die von der Reisekostenstelle auch genehmigt wurden.
Alle wichtigen Infos zur Reisekostenstelle finden Sie im Serviceportal auf Confluence:
https://confluence.team.uni-bonn.de/display/SAPSUP/Hilfe+zu+Reise+Self+Services4
https://confluence.team.uni-bonn.de/display/SAPSUP/Kurzanleitung+Reise+Self+Service+Reiseantrag5
Hinweis: Es ist auch möglich im Rahmen eines Dienstreiseantrags bei der Reisekostenstelle einen Abschlag zu beantragen. Dieser beträgt i.d.R. 80% der zu erwartenenden Kosten. Mehr dazu auf den oben genannten Seiten der Reisekostenstelle.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Höhe der Zuschüsse ist nach der geographischen Lage des Veranstaltungsortes gestaffelt:
- Inlandsreisen bis zu 750 Euro,
- Reisen innerhalb Europa: bis zu 1.000 Euro,
- Reisen ins außereuropäische Ausland: bis zu 2.500 Euro.
Hinweise zur Berücksichtung von Nachhaltigkeit
Die Philosophische Fakultät sieht sich den Zielsetzungen der Universität Bonn zur Förderung der nachhaltigen Mobilität verpflichtet, die im aktuellen Strategiepapier Nachhaltigkeit 20246 als Teil des 'Handlungsfelds Betrieb' (S. 34) veraankert sind.
Daher möchten wir Sie ausdrücklich dazu auffordern, bei der Planung Ihrer Reise und im Vorfeld Ihrer Antragstellung genau zu überlegen, welches Transportmittel Sie wählen, um auf diesem Wege zur Reduzierung mobilitätsbedingter Treibhausgas-Emmissionen beizutragen.
Empfehlungen hierzu sind auch im Leitfaden zur Nachhaltigkeit in der internationalen Zusammenarbeit7 des Dezernats Internationales unter Punkt 2 'Mobilität' zu finden.
Antragstellung
Jährliche Fristen: 15. Januar / 15. Juni
Die Antragstellung erfolgt über das Antragformular.
Mit dem Antragsformular hochgeladen werden müssen:
- Erläuterungen zum Vorhaben (siehe Download)
- Bestätigung über die Annahme des Vortrags
- Lebenslauf
Im Falle einer Bewilligung muss spätestens drei Monate nach der Förderung ein Nachweis über die Verwendung der Mittel im Dekanat eingereicht werden.
Kontakt
Für Rückfragen zu den Zuschüssen nutzen Sie bitte unser Online-Formular! Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.
Links
- https://www.uni-bonn.de/de/forschung-lehre/promovierende-und-postdocs/waehrend-der-promotion/foerderung/teilnahme-an-internationalen-konferenzen
- https://www.uni-bonn.de/de/forschung-lehre/promovierende-und-postdocs/nach-der-promotion/foerderung/argelander-mobility-grants
- https://www.chancengerechtigkeit.uni-bonn.de/de/foerderprogramme/step-foerderprogramm/tagungsteilnahme-oder-auslandsaufenthalt
- https://confluence.team.uni-bonn.de/display/SAPSUP/Hilfe+zu+Reise+Self+Services
- https://confluence.team.uni-bonn.de/display/SAPSUP/Kurzanleitung+Reise+Self+Service+Reiseantrag
- https://www.uni-bonn.de/de/universitaet/ueber-die-uni/nachhaltige-uni/strategiepapier-nachhaltigkeit
- https://www.uni-bonn.de/de/international/internationales-profil/strategie-zur-internationalisierung-2025/download/ubn-leitfaden-nachhaltigkeit.pdf
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/fakultaet/zuschuesse/antrag-zuschuesse-reisekosten
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/fakultaet/zuschuesse/assets/erlaeuterung_reisekosten_vorlage_2025_neu.docx
- https://www.philfak.uni-bonn.de/de/kontakt/verwaltung